Die Thermografie ist ein berührungsloses, bildgebendes Messverfahren. Mithilfe hochauflösender Wärmebildkameras wird die elektromagnetische Infrarotstrahlung erfasst, die von den Oberflächen elektrischer Betriebsmittel abgegeben wird. Durch die präzise Berechnung dieser Strahlungswerte lässt sich die genaue Oberflächentemperatur ermitteln und visuell als Thermogramm (Wärmebild) darstellen.
Das entscheidende Plus für Ihren Betrieb: Die Messung erfolgt vollständig berührungslos und unter realen Betriebsbedingungen (unter Last). Thermische Schwachstellen, Überlastungen und elektrische Fehlerquellen werden so im laufenden Betrieb frühzeitig erkannt und lückenlos dokumentiert. Dadurch lassen sich kostspielige Folgeschäden, ungeplante betriebliche Ausfälle oder gar Brandgefahren proaktiv abwenden.
Unsere modernen Infrarotsysteme bieten die zuverlässige Möglichkeit, den Erwärmungszustand und potenzielle Fehlerquellen in folgenden Spannungsbereichen präzise zu beurteilen:
Niederspannungsanlagen: z. B. Schalt- und Steuerschränke, Haupt- und Unterverteilungen sowie einzelne elektrische Bauteile und Klemmen.
Mittelspannungsanlagen: z. B. Kabelanschlüsse, Trafostationen, Öltemperaturen (Ölinhalte) und die Isolation bei Transformatoren.
Hochspannungsanlagen: z. B. Freileitungen, Trennschalter und Komponenten in Umspannwerken.
Wie oft sollte eine Elektrothermografie durchgeführt werden?
Um die Betriebssicherheit und den Versicherungsschutz Ihrer elektrischen Anlagen dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir klare Intervalle für die thermografische Überprüfung:
Die Nullmessung (3 Monate nach Inbetriebnahme):Bei Neuinstallationen, Umbauten oder erweiterten Anlagenbereichen sollte ca. 3 Monate nach der Inbetriebnahme eine erste Thermografieprüfung – die sogenannte Nullmessung – stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt hat die Anlage ihre normale Betriebstemperatur unter realer Last erreicht. So lassen sich Montagefehler (wie unzureichend angezogene Klemmen) oder ab Werk defekte Bauteile sofort erkennen, dokumentieren und noch innerhalb der Gewährleistung reklamieren.
Regelmäßige Intervalle (Jährlich bis Zweijährlich):Im gewerblichen und industriellen Bereich hat sich ein jährlicher Turnus für Hauptverteilungen und hochbelastete Produktionsanlagen bewährt. Bei normal beanspruchten Anlagen oder reinen Bürogebäuden ist ein zweijährlicher Rhythmus oft ausreichend. Viele Sachversicherer schreiben diese Intervalle im Rahmen der VdS-Richtlinien sogar fest vor.